Ja, um Wartezeiten zu vermeiden und einen einwandfreien Praxisablauf zu ermöglichen, behandeln wir nur nach Terminvereinbarung. Ihren Termin können Sie ganz einfach per Telefon vereinbaren. Wir bitten Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer zu hinterlassen.
Als neue(r) Patient(in) sollten Sie ca. 5-10 Minuten vor Ihrem ersten Termin in unsere Praxis kommen, Ihren Verordnungsschein, evtl. bereits vorhandene Befunde (Labor, Röntgen, CT, MRT, PET) sowie ein großes Handtuch bzw. Badetuch mitbringen. Vor der ersten Behandlung führen Sie ein Anamnesegespräch mit Ihrer Therapeutin.
Je nach Verordnung 30 / 45 / 60 Minuten.
Wir bitten Sie, bereits fixierte Termine bis spätestens 24 h vorher abzusagen. Kurzfristigere Absagen machen es uns unmöglich, Ihren Termin neu zu vergeben, dadurch entstehen uns Kosten, die wir verrechnen müssen.
Wenn Ihr Versicherungsträger eine Bewilligung verlangt, kümmern Sie sich bitte im Vorfeld darum. Für Hausbesuche benötigen Sie generell eine chefärztliche Bewilligung vor Start der Therapieserie. Wenn Sie sich etwas Gutes tun wollen oder sich für eine präventive therapeutische Behandlung entscheiden, ist dies selbstverständlich auch ohne ärztliche Verordnung möglich. In diesem Fall übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten. Die Kosten für Cranio-Sacral werden ausschließlich von Ihnen getragen und können nicht mit dem gesetzlichen Sozialversicherungsträger rückverrechnet werden.
Voraussetzung für die Therapie ist ein Verordnungsschein, welcher die Diagnose, entsprechende Therapieempfehlung sowie die Anzahl und Dauer der Therapieeinheiten beinhaltet und Ihnen von Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt ausgestellt wird.
Alle Therapeutinnen in unserer Praxis sind Wahltherapeuten. Dies bedeutet für Sie, dass Sie Ihre Therapie vorfinanzieren müssen. Die Abrechnung erfolgt in der Regel am Ende der Behandlungsserie. Sie bekommen von uns eine Rechnung mit allen für die Krankenkasse relevanten Unterlagen, welche Sie nach Bezahlung bei Ihrem Sozialversicherungsträger einreichen. Die Höhe der Rückvergütung variiert je nach verordneter Therapie und Versicherungsträger.
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, die Praxis aufzusuchen, kann gerne einen HAUSBESUCH vereinbaren (Verordnung und chefärztliche Bewilligung notwendig).